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Preise
des Angelparks:
Es stehen Ihnen täglich 3 verschiedene Teichanlagen
zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Teichanlage 1:
Besatz: Regenbogenforelle, Lachsforelle,
Bachforelle,
Saibling
Fangbegrenzung:
Pro Angler und Tag nicht mehr als 6
Fische, darüber
hinaus geangelter Fisch wird anhand
des
geltenden Preises
pro kg berechnet.
Tagespreis: 20,00 €
Bild: Blick auf unsere Teichanlage
Teichanlage 2:
Besatz: Hecht, Wels,
Spiegelkarpfen, Goldforelle, Stör, Barsch
Hinweis: Der kapitale Wels bzw.
Hecht ist nach Möglichkeit
wieder schonend zurückzusetzen. Als Prämie stehen im
Gegenzug wahlweise 5 kg Forellen, oder ein Raubfisch zur
Verfügung. Dieser Teich
ist nur mit Stahlvorfach zu beangeln.
Fangbegrenzung:
Pro Angler und Tag nicht mehr als 1 Fisch,
darüber hinaus geangelter
Fisch wird anhand des geltenden
Preises
pro kg berechnet.
Tagespreis: 25,00 €
Teichanlage 3:
Besatz: Spiegelkarpfen,
Schuppenkarpfen, Marmorkarpfen, Schleien
Fangbegrenzung:
Pro Angler und Tag nicht mehr als 2 Fische, darüber hinaus
geangelter Fisch wird
anhand des geltenden Preises pro kg
berechnet.
Tagespreis:
20,00 €
Teichvermietung:
Gerne vermieten wir Ihnen einen kompletten Teich mit Besatz nach Wahl .
Für Teichreservierungen wenden Sie sich bitte vorab an uns.
Hausordnung des Angelparks:
§1: Bei der Begegnung am Fischwasser ist den
Fischereiaufsehern nach Aufforderung der
Fischereischein
und der Fischereierlaubnisschein auszuhändigen. Gefangene Fische
sind zur
Überprüfung
der Stückzahl vorzulegen. Der Besitzer behält sich außerdem vor,
auch den PKW auf
Fanggut
zu überprüfen. Das Kontrollpersonal ist befugt, alle zur Erfüllung
seiner Aufgaben
erforderlichen
Maßnahmen und Handlungen durchzuführen.
§2: In allen Teichanlagen dürfen bei max. 5 Anglern
zwei Handangeln verwendet werden, ab 6 Anglern
ist nur noch eine
Rute zu verwenden. In den Teichen 1 und 3 ist darüber hinaus das
Fischen nur mit
einem Haken erlaubt. An Teich 2 ist ein Stahlvorfach
zu verwenden. Außerdem gilt ein Verbot für das
Angeln
mit künstlichen Ködern, sowie mit lebenden Köderfischen, anfüttern
ist verboten. Der Fischfang
darf
nur vom Ufer ausgeübt werden.
§3: Das Landen und Töten der Fische hat waidgerecht
zu erfolgen. Die Hälterung von Fischen ist
verboten.
Die Säuberung der Fische ist ausschließlich an der dafür
vorgesehenen Station im Angelpark
durchzuführen.
§4: Es ist nicht gestattet, Personen ohne
Angelerlaubnis mit angeln zu lassen.
§5:
Für den waidgerechten Angler ist größte Sauberkeit der zu
betretenden Uferzonen eine
Selbstverständlichkeit.
Wer von einem verschmutzten Angelplatz aus angelt, kann wie der
Verursacher
zur
Rechenschaft gezogen werden.
§6:
Werden Übertretungen gegen diese Bestimmungen festgestellt, ist der
Besitzer berechtigt, den
Fischereierlaubnisschein
sofort einzuziehen und weitere Maßnahmen einzuleiten.
Der
Gastangler angelt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Schäden, die
die Angler sich selbst , der
Anlage
oder anderen Personen zufügen, ist er selbst verantwortlich und
haftbar. Eltern haften für Ihre
Kinder.
Durch
den Erwerb eines Erlaubnisscheins werden diese Bestimmungen als
rechtsverbindlich
anerkannt.
Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann der Angler ohne Entschädigung
von der
Teichanlage
verwiesen werden.
Die auf dieser Seite
genannten Preise und Termine sind ohne Gewähr.
Im Zweifelsfall gelten die Angaben vor Ort oder
erkundigen
Sie sich einfach telefonisch nach den aktuell gültigen Konditionen.
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